Ich habe andere Erfahrungen gemacht. In unserem Betrieb werden ausschließlich ungeimpfte Personen mit Antigentests getestet. In einem Fall (positiver Antigentest und anschließender positiver PCR Test) wurde im Rahmen der Kontaktnachverfolgung durch das zuständige Gesundheitsamt für die (symptomlosen) Kontaktpersonen weder eine Quarantäne noch eine PCR Testung veranlasst. Begründung: Die Kontaktpersonen sind vollständig geimpft.HG hat geschrieben: ↑Mi 1. Sep 2021, 10:09Nein, das ist so nicht richtig. In die Inzidenz fließen nur PCR-Tests ein, im Rahmen der Kontaktnachverfolgung werden dann alle Personen getestet unabhängig von ihrem Impfstatus und daher entspricht der Anteil der getesteten Geimpften an den Tests auch etwa ihrem Bevölkerungsanteil. Auch im Bereich der Schnelltests, dort wo z.B. durch Arbeitgeber obligatorisch getestet wird/werden muss, ist die Testrate für Geimpfte natürlich höher. Fakultative Schnelltests sind doch in beiden Gruppen eher der geringste Anteil, meine persönliche Erfahrung waren vor der Impfung ganze 5 Schnelltests,2x Fußball, 1xReise und 2xRestaurant.
Am Ende spiegelt sich die Inzidenz (Siehe oben 1:10) zeitverzögert ja immer relevant in Hospitalisierung und Intensivbehandlung wieder, nehmen wir mal den letzten Impfreport KW 30-33 :
Hospitalisierung : Fälle ges.: 4198 Gi: 418 Ugi: 3780 Verhältnis 1:9
Intensivstation: Fälle ges.: 431 Gi: 38 Ugi: 393 Verhältnis 1:10,3
Daran kann man sehen, dass die Infektionsinzidenz a) als Indikator noch absolut sinnvoll ist, weil sie b) z.Z. die Folgen des Infektionsgeschehens mit nahezu 100% Richtigkeit wiedergibt bzw. vorhersagt und zwar völlig unabhängig davon, welche Gruppe nun welchen Tests in welcher Größenordnung und Rate unterliegt.
Todesfälle übrigens : gesamt 182, Gi 37, Ugi 145, Verhältnis 1:4, aber Altersgruppe von 18-59J , Verhältnis 1:21.
Es scheint also unterschiedliche Verfahrensweisen bei Arbeitgebern zu geben. Die Verfahrensweise des Gesundheitsamtes in diesem konkreten Fall scheint die o.g. Auffassung, geimpfte werden weniger getestet, zu bestätigen.