Meines Wissens darf Lohn/Gehalt nur maximal für 3 Monate vor Stellung des Insolvenzantrages zurückgefordert werden; und dafür gibt es dann ja das sogenannte "Insolvenzgeld".inkasso.Herrenhausen hat geschrieben: ↑Do 22. Apr 2021, 08:50 Der Insolvenzverwalter in Uerdingen hat damit begonnen Gehälter von ehemaligen Spielern zurückzufordern.
Ich habe kein Fachwissen im Insolvenzrecht, aber das finde ich schon irgendwie seltsam.
"...damit begonnen, Gehälter von ehemaligen Spielern zurückzufordern, weil davon auszugehen sei, dass sie von der finanziell katastrophalen Lage Kenntnis gehabt hätten."
https://www.liga3-online.de/ponomarev-h ... 31aPLmmKT0
Das einzige, was möglich wäre (laut einigen gerichtlichen Urteilen) ist, wenn ausstehender Lohn über Zwnagsvollstreckung eingeklagt wird und die Firma deshalb Insolvenzantrag stellen muss; könnte unter Umständen längerfristig zurückgefordert werden.
Aber grundsätzlich sind Gehaltsrückforderungen nicht möglich; ein Arbeitnehmer muss von der insolvenzbedrohenden Lage nämlich grundsätzlich keine Kenntnis haben.