Guck dir doch bitte mal die Kritik auf https://sogenannte-sicherheit.org/kritik/ an.KMDH-NurDerFCH hat geschrieben: ↑Do 12. Mär 2020, 13:26 Es geht darum dass die Polizei jemanden durchsuchen kann, bei dem der Verdacht einer Straftat besteht. Wa sist daran verwerflich? Vorsicht ist besser als Nachsicht. Wenn dann so der eine oder andere durchsucht wird, bei dem es um die Planung strafbarer Handlungen geht und diese dadurch verhindert werden ist doch alles gut. Ihr tut ja so als ob die Polizei so aus jucks und dallerei bei jedem mal vorbeischaut.
Und bei den ganzen Leuten, die den Verein auch immer wieder mit rechtswidrigen Handlungen schaden, finde ich es gut, dass es nun die Möglichkeit gibt, dem gezielter vorzubeugen.
Angenommen du bist in einer WhatsApp Gruppe - bspw. Elterngruppe aus der Grundschule oder welche Blüten es da mittlerweile gibt,
Weißt du was die alle machen?
Einfach ausgedrückt könnte die Polizei dich dann auch überwachen. Du hattest ja Kontakt zu einer verdächtigen Person.
Zu den Grundrechtseingriffen zählt dann auch die Installation des Staatstrojaners. Dazu wird sich auch mal unberechtigter Zutritt zur Wohnung verschafft. Die Genehmigung dafür muss erst später vor Gericht erfolgen. Entscheidet das Gericht dann, dass das unverhältnismäßig war hilft einen das nicht mehr viel. Der Grundrechtseingriff ist passiert.
Es geht darum dass die Polizei jemanden durchsuchen kann, bei dem der Verdacht einer Straftat besteht.
Das konnte die Polizei schon immer. Dafür braucht es kein neues SOG. Dieses Gesetz schränkt nur die Freiheiten weiter ein und diese fatalistische Einstellungen zu Einschränkung unserer Freiheitsrechte ist eine Katastrophe.
Ich will eigentlich nicht weiter ins tatsächlich politische abdriften, aber das kann über kurz oder lang auch zur Verfolgung des politischen Gegners missbraucht werden.