KoggenMischBoot hat geschrieben: ↑Mi 30. Okt 2024, 09:43
rob hat geschrieben: ↑Mi 30. Okt 2024, 09:18
Hier mal ein anderer Fall, wo es gleich in den Knast ging:
"Wegen der Pyroshow zu 20 Jahren Rheinfire Karlsruhe am 12. November 2022 im Wildparkstadion wurden zwei Ultras des Karlsruher SC am gestrigen Donnerstag zu Haftstrafen von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Zünden von Pyrotechnik am besagten Spieltag wurde den beiden KSC-Fans dabei gar nicht nachgewiesen."
https://www.faszination-fankurve.de/new ... verurteilt
Dieser Fall ist sehr verzwickt, finde ich. Den Angeklagten konnte die konkrete Tat des Zündens und Haltens von Pyro nicht nachgewiesen werden, beide Verteidiger haben Freispruch beantragt. Der Richter hat in seiner Begründung darauf abgestellt, dass weder ein Geständnis erfolgt ist, noch Reue gezeigt wurde und dass deswegen keine Bewährung in Aussicht gestellt wird. Da haben die Verteidiger für mich aufs falsche Pferd gesetzt, vielleicht hätte man lieber eine Einlassung aufsetzen, Reue zeigen, eine Entschuldigung aussprechen sollen und wäre mit Bewährung davon gekommen. Wenn schon bei einer Durchsuchung in der eignenen Wohnung Pyrotechnik und Rechnungen dafür gefunden wurden, sollte man aus meiner Sicht nicht darauf hoffen, dass man mit in dubio pro reo da noch raus kommt. Ob die Angeklagten noch in Revision gegangen sind, habe ich nicht weiter nachgeschaut, ich gehe aber davon aus.
Ich persönlich finde dieses Urteil, nach meiner Kenntnislage, einen Skandal.
Im Endeffekt wurden die beiden verurteilt, weil sie in Chatverläufen zur Vorbereitung der Pyroaktion drin waren (was sie selbst geschrieben haben, weiß ich nicht. Aber meiner Kenntnis nach haben sie nirgends erwähnt, dass sie die Pyro halten oder anzünden werden), und weil bei einem von beiden Pyromaterial gefunden wurde.
Wenn das alles so stimmt, und der Richter nur anhand dieser Indizien und der Tatsache, dass keine Reue gezeigt wurde, solch ein Urteil fällt, übersteigt dies mein Rechtsverständnis.
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis muss jemandem eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden, sprich anhand Geständnis oder andren Beweisen unzweifelhaft nachgewiesen werden, dass diese Männer die fragliche Pyro entweder angezündet oder gehalten/geworfen haben.
Hier ist es jedoch nur nachweisbar, dass beide Mitglied dieser Fangruppe sind. Auch wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass beide da stark drin involviert waren, ohne direkten Nachweis dürfte dieses Urteil nicht lange Bestand haben. Ich denke, ein Widerspruch/Einspruch/Berufung müsste erfolgreich sein.