Fanverhalten rund um das Auswärtsspiel in Paderborn

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Gyni
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Re: Fanverhalten rund um das Auswärtsspiel in Paderborn

Beitrag von Gyni »

KoggenMischBoot hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 22:04
....
In diesen Fällen (auch jetzt der RWE Zug sowie das letzte Spiel gegen PB) gehe ich eher von organisierter Kriminalität aus.
Das sind keine Jungs, die sich zufällig nach der Disse irgendwo mal Backpfeifen geben.

Die Mitnahme von Pyro und Sturmhauben alleine ist schon genug für Vorsatz.

Und bei solchem Verhalten tut es mir bei weitem nicht leid wenn sie Freiheitsstrafen ohne Bewährung kriegen.
Sie sind bei vollem Bewusstsein und ziehen ihre Sachen auch durch.

Leider ist die deutsche Rechtssprechungen im Allgemeinen viel zu lasch. (Ausser es geht um den Fiskus😒)
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rob
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Re: Fanverhalten rund um das Auswärtsspiel in Paderborn

Beitrag von rob »

Hier mal ein anderer Fall, wo es gleich in den Knast ging:

"Wegen der Pyroshow zu 20 Jahren Rheinfire Karlsruhe am 12. November 2022 im Wildparkstadion wurden zwei Ultras des Karlsruher SC am gestrigen Donnerstag zu Haftstrafen von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Zünden von Pyrotechnik am besagten Spieltag wurde den beiden KSC-Fans dabei gar nicht nachgewiesen."

https://www.faszination-fankurve.de/new ... verurteilt
KoggenMischBoot
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Re: Fanverhalten rund um das Auswärtsspiel in Paderborn

Beitrag von KoggenMischBoot »

rob hat geschrieben: Mi 30. Okt 2024, 09:18 Hier mal ein anderer Fall, wo es gleich in den Knast ging:

"Wegen der Pyroshow zu 20 Jahren Rheinfire Karlsruhe am 12. November 2022 im Wildparkstadion wurden zwei Ultras des Karlsruher SC am gestrigen Donnerstag zu Haftstrafen von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Zünden von Pyrotechnik am besagten Spieltag wurde den beiden KSC-Fans dabei gar nicht nachgewiesen."

https://www.faszination-fankurve.de/new ... verurteilt
Dieser Fall ist sehr verzwickt, finde ich. Den Angeklagten konnte die konkrete Tat des Zündens und Haltens von Pyro nicht nachgewiesen werden, beide Verteidiger haben Freispruch beantragt. Der Richter hat in seiner Begründung darauf abgestellt, dass weder ein Geständnis erfolgt ist, noch Reue gezeigt wurde und dass deswegen keine Bewährung in Aussicht gestellt wird. Da haben die Verteidiger für mich aufs falsche Pferd gesetzt, vielleicht hätte man lieber eine Einlassung aufsetzen, Reue zeigen, eine Entschuldigung aussprechen sollen und wäre mit Bewährung davon gekommen. Wenn schon bei einer Durchsuchung in der eignenen Wohnung Pyrotechnik und Rechnungen dafür gefunden wurden, sollte man aus meiner Sicht nicht darauf hoffen, dass man mit in dubio pro reo da noch raus kommt. Ob die Angeklagten noch in Revision gegangen sind, habe ich nicht weiter nachgeschaut, ich gehe aber davon aus.
"Hätte Hansa elf Kolkes, wäre der Klassenerhalt längst sicher." -Sportschau am 02.03.2024
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HansA-Muenchen
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Re: Fanverhalten rund um das Auswärtsspiel in Paderborn

Beitrag von HansA-Muenchen »

rob hat geschrieben: Mi 30. Okt 2024, 09:18 Hier mal ein anderer Fall, wo es gleich in den Knast ging:

"Wegen der Pyroshow zu 20 Jahren Rheinfire Karlsruhe am 12. November 2022 im Wildparkstadion wurden zwei Ultras des Karlsruher SC am gestrigen Donnerstag zu Haftstrafen von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Zünden von Pyrotechnik am besagten Spieltag wurde den beiden KSC-Fans dabei gar nicht nachgewiesen."

https://www.faszination-fankurve.de/new ... verurteilt
Das ist so nicht ganz richtig.
Zum Ersten sind die beiden Verurteilten in Berufung gegangen, womit sich das Landgericht mit der Strafsache befassen wird,
und zum Zweiten geht man nicht gleich nach einer Verhandlung in den Knast. Die Ladung zum Strafantritt, ein rechtskräftiges Urteil vorausgesetzt, kann je nach Bundesland schon mal ein paar Monate dauern.
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rob
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Re: Fanverhalten rund um das Auswärtsspiel in Paderborn

Beitrag von rob »

HansA-Muenchen hat geschrieben: Mi 30. Okt 2024, 09:50
rob hat geschrieben: Mi 30. Okt 2024, 09:18 Hier mal ein anderer Fall, wo es gleich in den Knast ging:

"Wegen der Pyroshow zu 20 Jahren Rheinfire Karlsruhe am 12. November 2022 im Wildparkstadion wurden zwei Ultras des Karlsruher SC am gestrigen Donnerstag zu Haftstrafen von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Zünden von Pyrotechnik am besagten Spieltag wurde den beiden KSC-Fans dabei gar nicht nachgewiesen."

https://www.faszination-fankurve.de/new ... verurteilt
Das ist so nicht ganz richtig.
Zum Ersten sind die beiden Verurteilten in Berufung gegangen, womit sich das Landgericht mit der Strafsache befassen wird,
und zum Zweiten geht man nicht gleich nach einer Verhandlung in den Knast. Die Ladung zum Strafantritt, ein rechtskräftiges Urteil vorausgesetzt, kann je nach Bundesland schon mal ein paar Monate dauern.
Ok. Ich war noch nie im Bau, daher keine Erfahrung. :ugeek:
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Re: Fanverhalten rund um das Auswärtsspiel in Paderborn

Beitrag von HF-Ost-Berlin »

Gyni hat geschrieben: Mi 30. Okt 2024, 06:56
KoggenMischBoot hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 22:04
....
In diesen Fällen (auch jetzt der RWE Zug sowie das letzte Spiel gegen PB) gehe ich eher von organisierter Kriminalität aus.
Das sind keine Jungs, die sich zufällig nach der Disse irgendwo mal Backpfeifen geben.

Die Mitnahme von Pyro und Sturmhauben alleine ist schon genug für Vorsatz.

Und bei solchem Verhalten tut es mir bei weitem nicht leid wenn sie Freiheitsstrafen ohne Bewährung kriegen.
Sie sind bei vollem Bewusstsein und ziehen ihre Sachen auch durch.

Leider ist die deutsche Rechtssprechungen im Allgemeinen viel zu lasch. (Ausser es geht um den Fiskus😒)
"Sie sind bei vollem Bewusstsein und... ."
Das mag ich stark bezweifeln bei einigen.

"Leider ist die deutsche Rechtssprechungen im Allgemeinen viel zu lasch. (Ausser es geht um den Fiskus😒)"

Nein, zu undifferenzierte Aussage. Wenn etwas zu lasch ist, dann eher die Gerichtbarkeit im Jugendstrafrecht, denn das wird sehr oft auch noch flächendeckend bei 21-jährigen Verdächtigen eingesetzt, gerade in großstädtischen Gerichtsbarkeiten.
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Re: Fanverhalten rund um das Auswärtsspiel in Paderborn

Beitrag von GravelAndSand »

KoggenMischBoot hat geschrieben: Mi 30. Okt 2024, 09:43
rob hat geschrieben: Mi 30. Okt 2024, 09:18 Hier mal ein anderer Fall, wo es gleich in den Knast ging:

"Wegen der Pyroshow zu 20 Jahren Rheinfire Karlsruhe am 12. November 2022 im Wildparkstadion wurden zwei Ultras des Karlsruher SC am gestrigen Donnerstag zu Haftstrafen von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Zünden von Pyrotechnik am besagten Spieltag wurde den beiden KSC-Fans dabei gar nicht nachgewiesen."

https://www.faszination-fankurve.de/new ... verurteilt
Dieser Fall ist sehr verzwickt, finde ich. Den Angeklagten konnte die konkrete Tat des Zündens und Haltens von Pyro nicht nachgewiesen werden, beide Verteidiger haben Freispruch beantragt. Der Richter hat in seiner Begründung darauf abgestellt, dass weder ein Geständnis erfolgt ist, noch Reue gezeigt wurde und dass deswegen keine Bewährung in Aussicht gestellt wird. Da haben die Verteidiger für mich aufs falsche Pferd gesetzt, vielleicht hätte man lieber eine Einlassung aufsetzen, Reue zeigen, eine Entschuldigung aussprechen sollen und wäre mit Bewährung davon gekommen. Wenn schon bei einer Durchsuchung in der eignenen Wohnung Pyrotechnik und Rechnungen dafür gefunden wurden, sollte man aus meiner Sicht nicht darauf hoffen, dass man mit in dubio pro reo da noch raus kommt. Ob die Angeklagten noch in Revision gegangen sind, habe ich nicht weiter nachgeschaut, ich gehe aber davon aus.
Ich persönlich finde dieses Urteil, nach meiner Kenntnislage, einen Skandal.
Im Endeffekt wurden die beiden verurteilt, weil sie in Chatverläufen zur Vorbereitung der Pyroaktion drin waren (was sie selbst geschrieben haben, weiß ich nicht. Aber meiner Kenntnis nach haben sie nirgends erwähnt, dass sie die Pyro halten oder anzünden werden), und weil bei einem von beiden Pyromaterial gefunden wurde.

Wenn das alles so stimmt, und der Richter nur anhand dieser Indizien und der Tatsache, dass keine Reue gezeigt wurde, solch ein Urteil fällt, übersteigt dies mein Rechtsverständnis.
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis muss jemandem eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden, sprich anhand Geständnis oder andren Beweisen unzweifelhaft nachgewiesen werden, dass diese Männer die fragliche Pyro entweder angezündet oder gehalten/geworfen haben.

Hier ist es jedoch nur nachweisbar, dass beide Mitglied dieser Fangruppe sind. Auch wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass beide da stark drin involviert waren, ohne direkten Nachweis dürfte dieses Urteil nicht lange Bestand haben. Ich denke, ein Widerspruch/Einspruch/Berufung müsste erfolgreich sein.
KoggenMischBoot
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Re: Fanverhalten rund um das Auswärtsspiel in Paderborn

Beitrag von KoggenMischBoot »

GravelAndSand hat geschrieben: Mi 30. Okt 2024, 13:38
KoggenMischBoot hat geschrieben: Mi 30. Okt 2024, 09:43
rob hat geschrieben: Mi 30. Okt 2024, 09:18 Hier mal ein anderer Fall, wo es gleich in den Knast ging:

"Wegen der Pyroshow zu 20 Jahren Rheinfire Karlsruhe am 12. November 2022 im Wildparkstadion wurden zwei Ultras des Karlsruher SC am gestrigen Donnerstag zu Haftstrafen von 14 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Zünden von Pyrotechnik am besagten Spieltag wurde den beiden KSC-Fans dabei gar nicht nachgewiesen."

https://www.faszination-fankurve.de/new ... verurteilt
Dieser Fall ist sehr verzwickt, finde ich. Den Angeklagten konnte die konkrete Tat des Zündens und Haltens von Pyro nicht nachgewiesen werden, beide Verteidiger haben Freispruch beantragt. Der Richter hat in seiner Begründung darauf abgestellt, dass weder ein Geständnis erfolgt ist, noch Reue gezeigt wurde und dass deswegen keine Bewährung in Aussicht gestellt wird. Da haben die Verteidiger für mich aufs falsche Pferd gesetzt, vielleicht hätte man lieber eine Einlassung aufsetzen, Reue zeigen, eine Entschuldigung aussprechen sollen und wäre mit Bewährung davon gekommen. Wenn schon bei einer Durchsuchung in der eignenen Wohnung Pyrotechnik und Rechnungen dafür gefunden wurden, sollte man aus meiner Sicht nicht darauf hoffen, dass man mit in dubio pro reo da noch raus kommt. Ob die Angeklagten noch in Revision gegangen sind, habe ich nicht weiter nachgeschaut, ich gehe aber davon aus.
Ich persönlich finde dieses Urteil, nach meiner Kenntnislage, einen Skandal.
Im Endeffekt wurden die beiden verurteilt, weil sie in Chatverläufen zur Vorbereitung der Pyroaktion drin waren (was sie selbst geschrieben haben, weiß ich nicht. Aber meiner Kenntnis nach haben sie nirgends erwähnt, dass sie die Pyro halten oder anzünden werden), und weil bei einem von beiden Pyromaterial gefunden wurde.

Wenn das alles so stimmt, und der Richter nur anhand dieser Indizien und der Tatsache, dass keine Reue gezeigt wurde, solch ein Urteil fällt, übersteigt dies mein Rechtsverständnis.
Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis muss jemandem eine Tat zweifelsfrei nachgewiesen werden, sprich anhand Geständnis oder andren Beweisen unzweifelhaft nachgewiesen werden, dass diese Männer die fragliche Pyro entweder angezündet oder gehalten/geworfen haben.

Hier ist es jedoch nur nachweisbar, dass beide Mitglied dieser Fangruppe sind. Auch wenn es sehr wahrscheinlich ist, dass beide da stark drin involviert waren, ohne direkten Nachweis dürfte dieses Urteil nicht lange Bestand haben. Ich denke, ein Widerspruch/Einspruch/Berufung müsste erfolgreich sein.
Positiv sehe ich es auch nicht, aber ich weiß zu wenig um das wirklich auf Sachebene beurteilen zu können. Lass uns das nach Möglichkeit nochmal aufgreifen, wenn man dazu weitere Neuigkeiten liest.
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Nils
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Re: Fanverhalten rund um das Auswärtsspiel in Paderborn

Beitrag von Nils »

Boeller hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 21:29Das finde ich dann doch schon ziemlich lächerlich vom Staat.
Der Staat hat das Urteil gefällt? Interessante Sichtweise...
"Das ist das Schlimmste, was jemals Jemand im Hansaforum zu mir gesagt hat, weil du Recht hast." (sic!, Trogdor)

"mich erinnert das an die Texte von Xavier Naidoo,ständig sucht man zwischen den Zeilen....findet nix" (Zirkus)
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Re: Fanverhalten rund um das Auswärtsspiel in Paderborn

Beitrag von Boeller »

Nils hat geschrieben: Do 31. Okt 2024, 17:54
Boeller hat geschrieben: Di 29. Okt 2024, 21:29Das finde ich dann doch schon ziemlich lächerlich vom Staat.
Der Staat hat das Urteil gefällt? Interessante Sichtweise...
Ist keine Sichtweise, war einfach das falsche Wort. Hast recht, war natürlich der Richter. Immer wird jedes Wort auf die Silberwaage gelegt 🙃
PZ-Martin hat geschrieben: Sa 29. Aug 2020, 16:44 Ich kenne niemanden der durch eine Atombombenexplosion geschädigt wurde. Also von mir aus können die Dinger in den freien Verkauf gehen.
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