Sportrechtblog.de sagt dazu:
Ich tippe mal auf Grauzone also bei Videos, die auf einen Gästeblock schwenken, der gerade ein Tor bejubelt. Einerseits sind die jubelnden Personen dann im Fokus, andererseits sind sie teil des Ereignisses und der Jubel und nicht die Individuen im Vordergrund.Sportrechtblog.de hat geschrieben:Grundsätzlich hat jede natürliche Person das Recht am eigenen Bild, welches eine Ausprägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist. Dieses ergibt sich aus Art 2 I i.V.m. Art 1 I GG. Das bedeutet, dass jeder grundsätzlich selber entscheiden kann, ob er fotografiert wird oder ob jemand Videos von ihm aufnimmt.
Gemäß § 22 S. 1 KunstUrhG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Für die Spieler, Trainer und Funktionäre gilt jedoch die Einschränkung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG. Demnach dürfen Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung verbreitet und zur Schau gestellt werden. Der Begriff der Person der Zeitgeschichte wurde von der Rechtsprechung zur Abwägung zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht einerseits und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit andererseits entwickelt. Ohne dies an der Stelle zu vertiefen, kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die Spieler Personen der Zeitgeschichte sind, sodass ihre Einwilligung nicht erforderlich ist.
Wenn aber Zuschauer abgebildet sind, kann dies anders sein. Sie sind keine Personen der Zeitgeschichte. Jedoch sind gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 KunstUrhG auch solche Aufnahmen erlaubt, auf denen eine Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder einer sonstigen Örtlichkeit erscheint. Dies dürfte auch auf ein Stadion übertragen werden können. Wenn also andere Zuschauer zufällig im Hintergrund zu sehen sind, dürften Sie grundsätzlich nichts zu befürchten haben. Keinesfalls sollten Sie aber bewusst andere Zuschauer fotografieren oder aufnehmen, wenn diese das Hauptmotiv des Bildes sein sollen.
Hab auf die Schnelle aber nichts neueres gefunden, der Beitrag ist von 2014.
Im Zweifelsfall kann man sicherlich die Plattform (zB YouTube) anschreiben und das Video entweder ändern oder rausnehmen lassen.