Wenn es rein um das Abrennen von Pyro geht, ohne dabei gezielt auf Mensch etc zu schießen, ist das sicherlich nicht gängig. Dann würden ja jedes Jahr etliche Ultras in allen Fanszenen pleite gehen.lunky hat geschrieben: ↑Fr 22. Mär 2024, 20:58 Rein vom moralischen Standpunkt her, halte ich die Umlage der Strafe auf Verursacher für gerechtfertigt. Ich frage mich aber, ob das auch rein rechtlich geht.
Klar, der Käufer einer Eintrittskarte geht einen Vertrag mit dem Veranstalter ein. Aber ist über diesen Vertrag auch geregelt, wie man mit verbandsrechtlichen Strafen umgeht? Hält das vor einem ordentlichen Gericht stand oder kann man nur den entstandenen Schaden an Sachwerten oder Entschädigung für Körperverletzung weitergeben?
Für blinde Zerstörungswut ala Paderborn werden wie bei anderen Straftaten auch i.d.R Tagessätze nach Einkommen verhängt. So wird ja im Rechtssystem sichergestellt, dass alle ungefähr gleich empfindlich getroffen werden. Der berühmte Rapper aus Hamburg zahlt dann mal eben über 200K, der randalierende Durchschnittsverdiener seinem Einkommen angemessen. Beim Bürgergeldempfänger ist meist nix zu holen.
Hansa wird aber in Vorkasse gehen, denn Gerichtsverfahren, Anwälte, Berufungen, Insolvenzen und was sonst noch alles dazwischen kommen kann, verzögern die Geschichte um Monate -Jahre. Parderborn zB. wird ja nicht ewig auf das Geld für Renovierungsarbeiten warten. In vielen Fällen bleibt der geschädigte Verein, in diesem Fall Hansa, auf dem Großteil der entstandenen Kosten sitzen.