Neues Sicherheitsordnungsgesetz (SOG) in MV

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Kosmo
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Re: Neues Sicherheitsordnungsgesetz (SOG) in MV

Beitrag von Kosmo »

Scholle hat geschrieben: Mi 1. Feb 2023, 10:06 https://www.ndr.de/nachrichten/mecklenb ... tz398.html

SOG MV in großen Teilen verfassungswidrig.
Herzlichen Glückwunsch und Respekt dafür den Weg bis zum Verfassungsgericht zu gehen. Ich vermute, daß das auf das Konto der BWRH geht.
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Ba$$
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Re: Neues Sicherheitsordnungsgesetz (SOG) in MV

Beitrag von Ba$$ »

https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 3-015.html

Hier der Direktlink. Kann mir jemand mit juristischer Perspektive sagen, ob es normal ist dass die Beschwerdeführenden so formal beschrieben werden:
Sachverhalt:
Am 5. Juni 2020 traten Neuregelungen verschiedener Ermittlungsbefugnisse der Ordnungs- und Polizeibehörden des Landes Mecklenburg-Vorpommern im SOG MV in Kraft. Die Beschwerdeführenden, eine für als terroristisch oder extremistisch eingestufte Personen tätige Rechtsanwältin, ein in den Bereichen politischer Extremismus und Migration tätiger Journalist, eine Klima- und Umwelt-Aktivistin, ein in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende tätiger Sozialarbeiter mit Kontakten in die Fußball-Fan-Szene und eine weitere Person aus der Fußball-Fan-Szene, wenden sich gegen mehrere dieser Ermittlungsbefugnisse, beanstanden aber überwiegend nur Teile der Vorschriften.
Geschieht das, weil die Beschwerdeführenden vor dem Gericht ihre "Betroffenheit" darlegen mussten? Hat einen komischen, diffamierenden Beigeschmack dass das so aufgeschlüsselt wird.
Fußball&Dosenbier
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Re: Neues Sicherheitsordnungsgesetz (SOG) in MV

Beitrag von Fußball&Dosenbier »

Ba$$ hat geschrieben: Mi 1. Feb 2023, 11:22 Geschieht das, weil die Beschwerdeführenden vor dem Gericht ihre "Betroffenheit" darlegen mussten?
Ja. Generell muss eine Verfassungsbeschwerde, damit sie Erfolg hat, zulässig und begründet sein. Für die Zulässigkeit braucht es eine sogenannte Beschwerdebefugnis. Um diese Beschwerdebefugnis zu haben, musst du begründet darlegen, warum du davon ausgehst, dass du in deinen Grundrechten verletzt bist.
Hier geht es u.a. um die Betroffenheit von möglichen Überwachungsmaßnahmen. Die Beschwerdeführenden mussten also zunächst darstellen, warum sie von solchen Überwachungsmaßnahmen betroffen sein könnten. Und hierzu ein kurzes Zitat aus dem Urteil: "Die Wahrscheinlichkeit eigener Betroffenheit kann sich auch aus spezifischen politischen, beruflichen oder privaten Verbindungen zu den von den (...) Maßnahmen mit einiger Wahrscheinlichkeit (...) Betroffenen ergeben."
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