Mir geht es nicht nur um den unsicheren Fakt an sich, sondern auch um die "martialische" Wortwahl.
Unabhängig davon, dass diese Aktion, einfach Scheiße ist, der Hertha Anhänger wurde nicht "erschlagen", sondern ist den Verletzungen durch den Sturz erlegen; er wurde "geschlagen" oder "angegriffen" und ist dabei gestürzt; also im Endeffekt eine Tätlichkeit mit Todesfolge ("erschlagen" bedeutet im juristischen Sinne nämlich, dass der Täter bereits beim Angriff den Tod entweder herbeiführen wollte oder mindestens billigend in Kauf genommen hat).
Der Hertha Anhänger ist jedoch 2 Wochen nach diesem Angriff gestorben; also mit nichten ist er "erschlagen" worden.
(nur um Missverständnissen vorzubeugen: ich finde die Aktion extrem Scheiße; egal ob Hansaanhänger der Täter war oder nicht; und der Täter gehört natürlich bestraft)